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Der Schultrojaner - eine Innovation der Verlage?

 
Für euch gefunden: Schulbuchverlage durchsuchen Schul-PCs nach Plagiaten - einfach so!

 

Unsere 16 Bundesländer haben mit Rechteinhabern (Schulbuchverlage und Verwertungsgesellschaften) einen Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG (netzpolitik.org/wp-upload/20110615gesamtvertragtext.pdf), auf deutsch: einen Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützer Werke in Schulen, getroffen. Der aktuelle Vertrag wurde im Dezember 2010 beschlossen, ist seit Januar in Kraft, der Text steht im Netz und wäre jetzt nicht so interessant, wenn da nur nicht Paragraph 6, Absatz 4 wäre.

Dort wird vertraglich vereinbart, der 1% der Schulrechnern mit Hilfe eines Schultrojaners auf “Plagiate”, gemeint sind urheberrechtlich geschützte Werke, untersucht werden sollen. Dieser soll (frühestens) im kommenden Frühjahr auf die IT-Systeme unserer Schulen losgelassen werden:

Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt. Der Modus der Auswahl der Schulen erfolgt – aufgeschlüsselt nach Ländern und Schularten – in Absprache mit den Verlagen auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens. Die Überprüfungen erfolgen ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012.

Die folgenden Paragrafen konkretisieren weitere Schritte. Schulen sollen Ansprechpartner nennen und die Bundesländer verpflichten sich “bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die in diesem Gesamtvertrag festgelegten Vorgaben für das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken gegen die betreffenden staatlichen Schulleiter und Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten”. Zivil- und strafrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber bleiben dabei natürlich unberührt. Das kommt dann noch als weitere Sanktion dazu, wenn Lehrer mit Hilfe dieser Schnüffelsoftware beim Kopieren erwischt werden.

Das wirft einige Fragen auf:

Wer liefert die Software und wer ist dafür zuständig, dass die “technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software” gewährleistet wird? Warum haben sich die Bundesländer darauf eingelassen, eine solche Überprüfung zuzulassen? Ist überhaupt über die Risiken diskutiert worden, die eine solche Software für die Integrität von Schulrechnern bedeuten kann? Funktioniert die Software auch auf allen Betriebssystemen oder können sich die Schulen freuen, die bereits komplett auf Linux umgestiegen sind?

Aber um es noch politischer zu formulieren: Der Einsatz einer solchen Software wirft reihenweise arbeitsrechtliche und beamtenrechtliche Fragen, denn mittelbar überwacht der Dienstherr – wenn er die Software einsetzt – seine Angestellten / Beamten. Damit dürfte ein solcher Vertrag jeweils arbeits- und beamtenrechtlich mitbestimmungspflichtig sein. Und die Mitbestimmungsgremien dürften extrem sensibel auf jede Form von Überwachungssoftware reagieren. Ich höre schon den Aufschrei der Lehrer und ihrer Gewerkschaften, die sicherlich keine Lust haben, ihre Arbeitsrechner durchsuchen zu lassen. Und was ist mit Rechnern, die von Schulen für Schüler bereitgestellt werden, werden die ebenfalls mitgescannt?

Es gibt auch noch diverse Landesdatenschutzgesetze, wo unklar ist, ob die derlei zulassen. Sollen die jetzt alle dahingehend geändert werden? Und dann ist da ja auch noch das neue IT-Grundrecht. Wir haben den Verfassungsrechtlicher und Richter Ulf Buermeyer um eine Einschätzung gebeten, inwiefern dieses in diesem Fall eine Rolle spielt:

“Verfassungsrechtlich jedenfalls dürfte man sich auf extrem dünnem Eis bewegen: Ein Komplett-Scan auf einem Computer greift wohl in das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität eigengenutzter informationstechnischer Systeme ein. Dabei ist es übrigens egal, wem die gehören: Wenn eine Schule einen Rechner kauft, aber den zB einem Lehrer zur eigenen Nutzung zuweist, steht dem Lehrer (!) das Grundrecht zu, auch wenn er nicht Eigentümer des Rechners ist. Eine solcher Schnüffelangriff wäre daher nur mit Zustimmung des Lehrers (o.ä.) und ansonsten unter den extrem hohen Voraussetzungen des Computer-Grundrechts zulässig. Schnöde Profitinteressen der Urheberrechtslobby gehören jdf. nicht zu den danach schutzwürdigen Gütern.”

Also nochmal zusammengefasst:

Unsere Kultusminister schließen einen Rahmenvertrag mit Rechteinhabern und erlauben diesen im Gegenzug, einen Schultrojaner auf unsere Schulen loszulassen, und ggf. Lehrer für unberechtigte Kopien zu sanktionieren. Es klingt wie eine Schnapsidee, wobei es äußerst fragwürdig ist, ob das überhaupt rechtlich durchführbar ist. Hat das eigentlich mal jemand vor Vertragsabschluß durchdacht? Erschütternd ist, dass unsere Kultusministerien sowas überhaupt verhandelt und dann durch den bayrischen Kultusminister unterschrieben haben. Noch ist Zeit, den Einsatz dieser Schnüffelsoftware zu verhindern.

Was kann man dagegen tun?

Landtagsfraktionen können unsere und weitere Fragen an die jeweiligen Kultusminister weitergeben, damit die das mal näher erklären können und müssen.
Ich gehe mal davon aus, dass wenigen Lehrern und Gewerkschaftlern bewusst ist, was die in diesem Rahmenvertrag vereinbarten Schritte überhaupt bedeuten. Informiert diese, damit sie sich empören können.
Schreibt darüber und informiert Andere. Dieser Schultrojaner muss weg, bevor er in die freie Wildbahn gesetzt wird.
Wir könnten auch noch eine Grafik gebrauchen, die einen Schultrojaner symbolisiert.

Und vielleicht kann uns noch jemand erklären, warum die Rechteinhaber in den kommenden Jahren viel mehr Geld erhalten als heute? Für das Jahr 2011 werden 7.3 Mio Euro gezahlt, 2014 sind es aber bereits 9 Mio. Das sind Steigerungsraten jenseits der Inflationsrate.


Den Artikel findet ihr unter: netzpolitik.org/2011/der-schultrojaner-eine-neue-innovation-der-verlage/

Bild: www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-10/schul-computer-durchsuchung

 
Datum: 01.11.2011
 
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